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Wissenschaftliche Grundsätze

Die Universität zu Köln bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Verantwortung. Sie hat sich, deutlich über die allgemein bestehenden Standards hinaus, wissenschaftliche Grundsätze erarbeitet. Die Forschenden aller Fakultäten bekennen sich zu den folgenden gemeinsamen Grundsätzen.

Wertegeleitete Forschung:

Unser Research Code of Conduct

Die Universität zu Köln hat Ende 2017 einen universitätsweiten Research Code of Conduct (RCC) verabschiedet. Er formuliert Prinzipien, nach denen unsere Forschungsvorhaben durchgeführt werden. Der RCC stellt ein politisches Bekenntnis dar und ist ein übergeordneter Kompass für all unsere Forschungsaktivitäten. Die fünf uns leitenden Werte sind das Streben nach Erkenntnisgewinn, Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Integrität und Kritikfähigkeit. Darüber hinaus geht es uns um die ethische Verantwortung von Forscherinnen und Forschern bei der Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben sowie zentrale Standards bei der Zusammenarbeit mit Dritten.

Ethisch reflektierte Forschung

Unsere Ethik-Kommissionen

Bei Versuchen an und mit Menschen haben die Persönlichkeitsrechte und die Gesundheitsinteressen der individuellen Proband:innen und Patient:innen immer Vorrang vor dem Erkenntnisstreben im Dienste der Allgemeinheit.  Die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät beurteilt Forschungsvorhaben am Menschen sowie epidemiologische Forschung ethisch und rechtlich. Sie ist eine eigenständige, nicht an Weisungen gebundene Einrichtung.
Für Forschungsvorhaben mit Menschen, deren ethische Beurteilung keine medizinische Kompetenz erfordert, haben die Humanwissenschaftliche (2017) und die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche (2018) Fakultät eigene Ethikkommissionen eingerichtet, von denen sich Forschende beraten lassen können.

Verantwortlich durchgeführte Forschung:

Gute wissenschaftliche Praxis

Die Universität zu Köln hat die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) 2021 in zwei Dokumenten rechtsverbindlich umgesetzt.
Die Leitlinien der Universität zu Köln beschreiben allgemeine Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis (GWP) und geben weiterführende Hinweise zum konkreten Forschungsprozess. Mitglieder der Universität sind verpflichtet, sich an diesen Leitlinien zu orientieren. Darüber hinaus veröffentlicht die DFG noch detailliertere Informationen zur guten wissenschaftlichen Praxis in einzelnen Fachbereichen.

Die Universität hat außerdem ihre Ordnung zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens aktualisiert. In derartigen Fällen berät sowohl die GWP-Ombudsperson als auch die GWP-Geschäftsstelle. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Dem Tierwohl verpflichtete Forschung:

Leitlinien zum Umgang mit Tieren in Forschung und Lehre

Die Universität zu Köln ist dem Tierwohl verpflichtet und hat sich daher 2019 eigene Leitlinien für den Umgang mit Tieren in Forschung und Lehre gegeben. Das Ziel ist es, die Tierversuche möglichst zu vermeiden, die Zahl der Tiere zu reduzieren und die Versuche so schonend wie irgend möglich zu gestalten. Die Leitlinie regelt die der Verantwortung der Universitätsangehörigen für das eigene Handeln, die kontrollierte Durchführung und Schulung aller Beteiligten sowie  eine offene und transparente Informationspolitik. Weitere Informationen zu Tierversuchen an der Uni.

Vorausschauender Umgang:

Sicherheitsrelevante Forschung

Die Gefahr, dass an sich wichtige und nützliche Forschungsergebnisse zu schädlichen Zwecken missbraucht werden können, besteht in allen Wissenschaftsgebieten. Auf Initiative von DFG und Leopoldina hat die Universität zu Köln seit 2017 deshalb ihr Beratungsangebot zu Fragen sicherheitsrelevanter Forschung umfassend ausgebaut. Alle Mitglieder der Universität zu Köln können sich bei Fragen und Beratungsbedarfen an die Kommission zur Beratung sicherheitsrelevanter Forschung mit erheblichem Gefährdungspotential (FEG) oder die FEG-Ombudsperson wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Verantwortlich erfasste Forschung:

Publikationsrichtlinie

Mit der Publikationsrichtlinie (2021) verfolgt die Universität zu Köln  das Ziel, sämtliche Publikationen, Patente und sonstige Schriftdokumente zum Vorteil der Autor*innen verantwortlich und vollständig zu erfassen. Sie enthält auch Informationen darüber, wie die Zugehörigkeit (Affiliation) zur Universität zu Köln in Publikationen verantwortlich angegeben werden kann.
Außerdem empfehen wir allen Angehörigen die Erstellung und Verwendung einer Open Researcher and Contributor iD (ORCID). Weitergehende Informationen finden Sie hier.

Offen zugängliche Forschung:

Open Science

Die Universität hat 2023 Open Science Grundsätze verabschiedet, die sich an den Empfehlungen der League of European Research Universities (LERU) orientieren. Damit wird Open Science als Leitprinzip an der UzK etabliert. Abweichungen von diesem Prinzip sind unter definierten Voraussetzungen möglich. Alle Open Science Aktivitäten werden zukünftig in einem Open Science Center Cologne (OSCC) gebündelt.