zum Inhalt springen

Einreise und Aufenthaltsgenehmigung

Staatsbürger*innen aus Ländern der Europäischen Union, der EEA (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz

Wenn Sie aus einem Land innerhalb der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz kommen, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung. Ein gültiger Personalausweis oder ein vergleichbarer Identitätsnachweis genügt. Sie müssen jedoch Ihren Wohnsitz in Köln innerhalb einer Woche persönlich beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Staatsbürger*innen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, der EEA und der Schweiz

Staatsbürger*innen der Länder Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Südkorea und Vereinigte Staaten von Amerika

Sie brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung, die Sie innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland beantragen können. Nach Ankunft und Bezug Ihrer Wohnung müssen Sie zuerst beim Einwohnermeldeamt Ihren Wohnsitz melden, bevor Sie eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken bei der Ausländerbehörde beantragen können. Bitte informieren Sie sich dort vorab über alle benötigten Unterlagen.

 

Alle anderen Nationalitäten

Sie brauchen ein Visum, bevor Sie nach Deutschland einreisen. Deswegen müssen Sie einen Antrag für ein nationales Visum zu Studienzwecken/ Studentenvisum bei der zuständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Heimatland stellen.

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung Ihres Visumantrags kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, deshalb sollten Sie die nötigen Dokumente möglichst früh vor Beginn des Promotionsstudiums einreichen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das richtige Visum beantragen (Visum zu Studienzwecken/-Studierendenvisum). Ein Touristenvisum oder Sprachkursvisum kann nicht nachträglich in ein Studentenvisum geändert werden. Falls Sie ein falsches Visum haben, müssen Sie leider das Land wieder verlassen. Bitte achten Sie auch darauf, dass Ihr Pass noch gültig ist. Falls Ihre Ausweispapiere abgelaufen sind, müssen Sie wieder in Ihr Heimatland zurückfahren, um diese dort verlängern zu lassen.