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Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend für Forscher und begleitende Familienmitglieder.

Den Krankenversicherungsnachweis benötigen Sie für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und den Abschluss eines Arbeitsvertrags. Die Versicherung muss mindestens die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei Unfällen abdecken.

Es empfiehlt sich, schon vor der Einreise nach Deutschland mit der Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen, um alle Fragen rechtzeitig zu klären und vom ersten Tag Ihres Aufenthalts an Versicherungsschutz zu genießen.

Es kann sinnvoll sein, für die ersten paar Tage in Deutschland eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.

Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Versicherung zu Hause auch anfallende Arzt- und Krankenhauskosten während Ihres Aufenthaltes in Deutschland deckt. Die Versicherungsgesellschaft muss dann schriftlich bestätigen, dass Versicherungsschutz auch in Deutschland besteht. Falls der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist, müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen. 

Wenn der Aufenthalt in Deutschland länger dauert, so dass Sie einen Wohnsitz in Deutschland anmelden, gilt folgendes: Sie sind verpflichtet, eine Krankenversicherung bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen, soweit Sie nicht gesetzlich krankenversichert oder nach Beamtenrecht beihilfeberechtigt sind. Die im Ausland bestehende Krankenversicherung kann für die Zeit des Deutschlandaufenthalts auf Anwartschaftstarif umgestellt werden.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: zum einen die gesetzlichen Krankenkassen und zum anderen die privaten Krankenversicherungen.

 

Quelle: EURAXESS