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(v.l.n.r.): Sabine Berger von der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) mit einem Deutschlandstipendiaten und Prof. Dr. Hilde Haider (Studiendekanin der Humanwissenschaftlichen Fakultät) bei der Urkundenübergabe im Rahmen des Stipendienprogramms. Foto: Patric Fouad

Spenden

Mit einer Spende unterstützen Sie zeitnah wichtige Projekte an der Universität zu Köln. Bei einer zweckungebundenen Spende setzen wir Ihre Fördersumme dort ein, wo sie aktuell am meisten bewirkt. Natürlich haben Sie aber auch die Möglichkeit, Ihre Spende gezielt für ein Projekt zu tätigen, das Ihrem Unternehmen am Herzen liegt. In diesem Fall handelt es sich um eine zweckgebundene Spende, bei der wir Ihren Projektwunsch gerne berücksichtigen.

Im Gegensatz zum Sponsoring sind Spenden

  • freiwillig und uneigennützig
  • kein Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung
  • nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Leistungen des Empfängers zu bewerten

Ihre steuerlichen Vorteile

Insgesamt können Spenden (als Sonderausgaben bzw. Betriebsausgaben) pro Jahr bis zu einer Höhe von

  • 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte oder
  • 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (§ 10b Abs. 1 S. 1 EStG)

Sponsoring

Als Sponsor können Sie gezielt Projekte an der Universität zu Köln unterstützen. Kommen Sie in Kontakt mit interessanten Zielgruppen und lernen Sie frühzeitig junge Talente kennen. Profitieren Sie von der konsequenten Kommunikation Ihres Unternehmens als Partner der Universität zu Köln und erhalten Sie die Möglichkeit, das eigene Unternehmen positiv zu präsentieren.

Mit gezieltem Sponsoring erreichen Sie einen wirtschaftlichen Vorteil für Ihr Unternehmen. Ein solcher Vorteil liegt bereits vor, wenn durch das Sponsoring das Ansehen Ihres Unternehmens erhöht oder für Ihr Unternehmen geworben wird. Grundlage ist immer ein Sponsoringvertrag, den wir gemeinsam mit Ihnen gestalten.

Ihre steuerlichen Vorteile

Sie können Ihre Aufwendungen für Sponsoringmaßnahmen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Dabei gibt es keine steuerrechtlichen Obergrenzen. Es muss lediglich ein wirtschaftlicher Vorteil durch die Sponsoringmaßnahme für Ihr Unternehmen entstehen.

Sie möchten die Universität zu Köln unterstützen und haben Fragen?

Steffen Beuys

Referent in der Stabsstelle Universitätsförderung
Tel: 0221/470-1857
E-Mail: steffen.beuys(at)uni-koeln.de