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Bauwesen

Der Baubereich ist durch eine besonders hohe gesetzliche Regelungsdichte gekennzeichnet.  

Neben dem Baugesetzbuch (BauGB), welches die wichtigste Rechtsquelle im Baurecht darstellt, ist auch die Bauordnung des Landes ein zentrales Element im Bereich des öffentlichen Baurechts. Zudem spielen für das öffentliche Bauen besonders zwei Regelungswerke eine Rolle: Das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB), welches die ersten beiden Teile der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) umsetzt. Es schafft die Voraussetzung für eine möglichst einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren und wird als Arbeitsmittel für die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen genutzt.

Bauprozessmanagement

Der „Neubau- bzw. Umbau-Prozess“ (NUP) dient der Vereinheitlichung, Optimierung und Transparenz der Bauprozesse an der UzK. Von der Projektidee bis zum Projektende ist die Vorgehensweise standardisiert und sind Abläufe klar vorgegeben. Der NUP beinhaltet eindeutig definierte Meilensteine, bindende Kriterien für Ablauf, Messgrößen und Beteiligte zur Durchschreitung von Meilensteinen sowie definierte Rollen und eindeutig beschriebenen AKVs für diese Rollen.
Auch die Einbindung der Internen Revision und des Nachtrags- und Änderungsmanagements sind in diesem Prozess entsprechend dokumentiert. Im Rahmen der ständigen Prozesspflege unterliegt der NUP einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

Unterschriftsordnung Bau

Die UzK regelt in einer gesonderten Unterschriftenordnung für das Dezernat 5 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement die Zeichnungsbefugnisse der MitarbeiterInnen. Die in diesem Dezernat zu zeichnenden Verträge und Dokumenten umfassen in der Regel sehr hohe Geldsummen, die hier mittels grundsätzlicher Vorgaben wie z. B. dem Vier-Augen-Prinzip geprüft und gezeichnet werden.