Die Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (GWP) der Universität zu Köln hat die Bewerbung von Prof. Dr. Karl Lauterbach an die Universität Tübingen im Jahr 1995 geprüft. Anlass für das formelle Untersuchungsverfahren war eine entsprechende Anzeige.
Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Zwar seien Ungenauigkeiten erkennbar,…
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