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TP 3: Exemplarisches Lehren und Lernen – neue Wege der Wissensvermittlung: vom „passiven Konsumieren“ zum „aktiven Mitgestalten“

Das Teilprojekt 3 befasst sich mit der Wissensvermittlung an Studierende. Ziel des Teilprojektes ist es, den Studierenden die Möglichkeit zu eröffnen, dass diese sich unter Zurverfügungstellung verschiedener Lernmaterialien grundlegende Lerninhalte des Verwaltungsprozessrechts selbständig aneignen, um das erlernte Wissen dann aktiv in der Lehrveranstaltung zum Verwaltungsprozessrecht (2 SWS) auf unbekannte Fälle zu übertragen und dadurch weiterzuentwickeln.

Projektbeginn in 2014

Mit der Arbeit an diesem Teilprojekt wurde im Juli 2014 begonnen (Laufzeit bis September 2015). Unter Beachtung der bisherigen (Teil-) Ergebnisse von Teilprojekt 1 und 2 sollen Lehrmaterialien vor allem in Form eines Grundlagenskriptes und kleiner Übungsfälle mit Lösungsvorschlägen erstellt werden.

Ausblick:
Das Skript soll auf die wesentlichen (examensrelevanten) Grundlagen, Zusammenhänge und Probleme des Verwaltungsprozessrechts beschränkt sein. Auf eine umfangreiche Darstellung von Spezialwissen wird deshalb bewusst verzichtet werden. Bei der Erstellung des Skriptes wird außerdem besonderer Wert darauf gelegt, dass ähnliche Grundprinzipien und Strukturen im unmittelbaren Zusammenhang erläutert werden, um den Studierenden ein Systemverständnis zu vermitteln.

Ergänzend zum Lehrinhalt des Skriptes werden kurze Übungsfälle mit Lösungsvorschlägen erstellt. Die Fälle befassen sich jeweils mit einem konkreten verwaltungsprozessualen Lehrinhalt, so dass die Studierenden das theoretisch erlernte Wissen aus dem Skript praktisch anwenden können. Durch die Lösung der Fälle können die Studierenden den Lehrinhalt wiederholen und gleichzeitig überprüfen, ob sie ihn richtig verstanden haben.

Damit das Selbststudium gelingt, ist für das Wintersemester 2014/2015 geplant, zusätzlich und in enger Abstimmung mit den Inhalten des Skriptes Karteikarten, gezielte Wiederholungsfragen und möglicherweise auch Audiodateien zu erstellen. Die Studierenden können dann selbstständig entscheiden, welche Lernmaterialien sie nutzen und miteinander kombinieren. Die verschiedenen Lernmaterialien sollen so aufeinander abgestimmt werden, dass sich die Grundprinzipien durch die Wiederholung leicht einprägen und bekanntes Wissen im Rahmen der Vorlesung Verwaltungsprozessrecht aktiv auf unbekannte Fälle übertragen und weiterentwickelt werden kann.

Das Teilprojekt 3 wird nicht nur das Lernen der Studierenden, sondern auch die Lehrveranstaltung zum Verwaltungsprozessrecht konzeptionell verändern. Diese wird nicht mehr primär der theoretischen Wissensvermittlung dienen, sondern den Studierenden vor allem die Möglichkeit geben, ihr zuvor selbständig und exemplarisch erlerntes Wissen aktiv auf neue, bisher unbekannte Fallkonstellationen anwenden.

Prof. Dr. Christian von Coelln