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Mit einem Vermächtnis zugunsten unserer Universität bewirken Sie über den eigenen Tod hinaus Gutes und können Ihrer Verbundenheit mit der Universität zu Köln in besonderem Maße Ausdruck verleihen. Foto: Patric Fouad

Bedenken Sie die Universität zu Köln in Ihrem Testament

Menschen, die sich der Universität zu Köln in besonderem Maße verbunden fühlen, können uns auch in ihrem Nachlass bedenken. Mit einem Vermächtnis zugunsten unserer Universität bewirken Sie über den eigenen Tod hinaus Gutes und können Ihrer Verbundenheit mit der Universität zu Köln in besonderem Maße Ausdruck verleihen. Ein solches Vermächtnis ist ein guter Weg, wenn Sie nicht nur Familienangehörige und Freunde bedenken, sondern auch nachhaltig in die Bildung junger Menschen investieren möchten.

Stiften Sie Geerbtes weiter

Auch, wenn Sie erben, haben Sie die Möglichkeit, Bildung zu fördern. Bei einer größeren Erbschaft können Sie zudem Ihre Erbschaftssteuerlast verringern. Hierfür können Sie z.B. innerhalb von 24 Monaten Vermögensgegenstände aus dem Erbe an die Stiftung Studium und Lehre stiften oder spenden. Erbschaftssteuer wird dann nur auf das Vermögen erhoben, das Sie als Erbe behalten.

Ihre steuerlichen Vorteile

Da gemeinnützige Stiftungen von der Steuer befreit sind, zahlen sie keine Erbschaftsteuer. Wird geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall an eine gemeinnützige Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer an. Sollte der Stifter bereits Erbschaftsteuer gezahlt haben, wird sie ihm zurück erstattet.

Sie möchten die Universität zu Köln mit einem Vermächtnis bedenken und haben Fragen?

Steffen Beuys

Referent in der Stabsstelle Universitätsförderung
Tel: 0221/470-1857
E-Mail: steffen.beuys(at)uni-koeln.de