Ein Rap-Song für Jura-Studierende
Kölner Rechtswissenschaftler geht neue Wege in der Lehre
Den "823-Rap" des Kölner Rechtswissenschaftlers Professor Dr. Klaus Peter Berger kann man seit heute nicht nur hören, sondern auch ansehen. Ein Videoclip ist im Netz abrufbar unter:
http://www.portal.uni-koeln.de/823-rap.html
Professor Berger hat gemeinsam mit einem Musikstudenten und dem Netzwerk Medien der Universität zu Köln eine wichtige Passage des Bürgerlichen Gesetzbuchs medial aufbereitet. Seine Studierenden können den Paragrafen zum Schadenersatz auf sehr einprägsame Weise repetieren. Damit hat Berger den Gedanken der "Rapucation" (Rap + Education = Lernen mit Sprechgesang) auf das Jura-Studium übertragen. Eine Methode, die der Professor in den USA kennen und schätzen gelernt hat.
Der 823-Rap will nicht die klassische akademische Ausbildung ersetzen, sondern in humorvoller Weise ergänzen. Gleichzeitig geht es dem Professor um einen Imagewandel: "Der Rap zeigt hoffentlich, dass auch in einem als theorielastig verschriebenen Studium wie dem der Rechtswissenschaften, der Humor nicht zu kurz kommen muss", so Berger.
Bei Rückfragen:
Prof. Dr. Klaus Peter Berger, LL.M,
Tel.: 0049 221 470 2327
http://www.central.uni-koeln.de
