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Bewerbungsverfahren für Nicht-EU-Bürger*innen mit indirektem Hochschulzugang

Studienstart International plus

Folgendes Bewerbungsverfahren gilt für Nicht-EU-Bürger*innen.

Ausnahme: Nicht-EU-Bürger*innen, die Deutschen bzw. EU-Bürger*innen zulassungsrechtlich gleichgestellt sind, dürfen nicht am Studienstart International plus teilnehmen, sondern müssen ein reguläres Studienkolleg besuchen. Sie besitzen eine Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen (EU/EWR-Sekundarschul- bzw. Hochschulabschluss. ODER: Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland und sind mit einer/m Deutschen oder einer/m EU/EWR-Staatsangehörigen verheiratet (gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften) bzw. können Verwandtschaft in gerader Linie mit einer/m EU/EWR-Staatsangehörigen, die/der in Deutschland wohnhaft ist, nachweisen (Artikel 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004).

Wenn Ihr ausländischer Sekundarschulabschluss keine in Deutschland anerkannte (direkte oder fachgebundene) Hochschulzugangsberechtigung (HZB) darstellt, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Berechtigung zu einem Studium an unserer Universität durch das Bestehen der sogenannten Zugangsprüfung zu erwerben. (Alternative zum Studienkolleg)

Ob Ihr ausländischer Sekundarschulabschluss (bzw. Ihre universitäre Vorbildung) in Deutschland anerkannt ist und der deutschen Hochschulreife entspricht, können Sie hier prüfen: https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/ 

Bitte beachten Sie: Bewerbungen sind nur mit gültigem TestAS-Zertifikat möglich.