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Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis

Anmeldung des Wohnsitzes

Nach Ihrem Umzug nach Köln, müssen Sie sich innerhalb einer Woche in den Meldehallen der Stadt Köln anmelden. Idealerweise wählen Sie die Meldehalle aus, die Ihrer Wohnung am nächsten ist. Dort können Sie sich auch nach dem für Sie zuständigen Ausländeramt erkundigen, welches für die Erstellung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zuständig ist. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unten.

Sollten Sie nicht in Köln wohnen, ist ein anderes Einwohnermeldeamt zuständig, bitte informieren Sie sich hier.

Für die Anmeldung benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Personalausweis (Doktorand/innen aus den EU-Staaten, dem EWR oder der Schweiz)
  • Reisepass mit Visum oder Aufenthaltserlaubnis (alle anderen Doktorand/innen)
  • Unterschriebenes Anmeldeformular (außer bei persönlicher Anmeldung)
  • Name und Anschrift des Vermieters/der Vermieterin.
  • Wohnungsgeberbescheinigung (von der/dem VermieterIn)

Weitere Informationen zur Anmeldung sowie das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen:

Bei der Anmeldung erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung. Bitte bewahren Sie diese gut auf, da Sie diese zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung oder die Beantragung eines Bibliotheksausweises benötigen

Aufenthaltserlaubnis

Internationale Doktorand/innen aus EU-Staaten benötigen keinen Aufenthaltstitel für den Zeitraum ihrer Promotion in Deutschland, allerdings ist die Beantragung einer Freizügigkeitsbescheinigung bei der Ausländerbehörde zu empfehlen. 

Internationale Doktorand/innen, welche mit einem Visum zu Studienzwecken oder mit einem Visum für wissenschaftliche Aufenthalte eingereist sind, müssen innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen.

Um einen Aufenthaltstitel zu beantragen, benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Gültiger Nationalpass (inklusive Kopien aller bedruckter Seiten)
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (siehe www.epass.de)
  • Finanzierungsnachweis (siehe Visum)
  • Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Kopie des Mietvertrags / Nachweis der Anmeldung.

In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein, dies wird bei der Antragstellung besprochen. Bitte beachten Sie, dass mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum 01. September 2011 eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird.