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Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis

Ein Krankenversicherungsnachweis ist Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung und, sofern Sie das 29. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Immatrikulation an der Universität zu Köln.

I. Allgemeine Informationen

I.I Internationale Doktorand/innen mit einem Stipendium

Doktorand/innen, die zur Promotion nach Deutschland kommen und ein Stipendium beziehen, müssen sich privat versichern. Zu empfehlen ist hier die Gruppenversicherung des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) oder die Rahmenvereinbarung des Deutschen Studentenwerks, eine Auflistung aller privaten Krankenversicherungen finden Sie auf der Website von EURAXESS. Wenn Sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben, ist es notwendig, mit den Dokumenten zu einer gesetzlichen Versicherung zu gehen, um sich von der Einzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung „befreien“ zu lassen. Diese Befreiung müssen Sie bei der Anmeldung und Immatrikulation vorlegen.

Doktorand/innen, die vor dem Erhalt des Stipendiums mindestens zwölf Monate lang Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland waren, haben die Möglichkeit, sich in dieser freiwillig weiter zu versichern. Die Kosten für eine solche freiwillige Versicherung betragen etwa € 150.

I.II Internationale Doktorand/innen mit einem Einkommen unter € 400 oder ohne Einkommen

Doktorand/innen, die weniger als € 400 im Monat oder gar kein Einkommen in Deutschland beziehen, müssen sich ebenfalls privat versichern, sofern sie nicht zuvor bereits zwölf Monate lang Mitglied einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse waren und sich in dieser freiwillig weiter versichern können (siehe oben).

I.III Internationale Doktorand/innen mit einem monatlichen Einkommen über € 400

Doktorand/innen, die als wissenschaftliche Mitarbeiter/innen oder wissenschaftliche Hilfskräfte an der Universität zu Köln beschäftigt sind oder einer Beschäftigung außerhalb der Universität nachgehen, müssen sich, sofern ihr Einkommen mehr als € 400 im Monat und weniger als € 49.500 brutto im Jahr beträgt, gesetzlich versichern. Eine Auflistung aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie auf der Seite von EURAXESS. Die gesetzliche Krankenkasse ist frei wählbar, die ausgewählte Krankenkasse muss der Personalabteilung der Universität zu Köln bzw. dem jeweiligen Arbeitgeber mitgeteilt werden.

II. Sonderfälle

II.I Internationale Doktorand/innen aus EU-Staaten oder aus Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat

Doktorand/innen aus den genannten Staaten müssen sich nicht in Deutschland versichern, außer sie gehen einer kranken- und sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach (z. B. Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in oder eine andere Tätigkeit mit einem Verdienst von über € 400). Allerdings benötigen Sie für die Anmeldung in Köln und die Immatrikulation an der Universität (Ausnahme: Vollendung des 29. Lebensjahres) einen Befreiungsbescheid: Dazu gehen sie mit ihrer EHIC-Karte (European Health Insurance Card) zu einer gesetzlichen Krankenkasse, z. B. der AOK an der Universität, legen diese dort vor und lassen sich den benötigten Befreiungsbescheid ausstellen.

II.II Internationale Doktorand/innen, die in ihrem Heimatland privat versichert sind

Internationale Doktorand/innen, die in ihrem Heimatland privat versichert sind, können sich diese Versicherung grundsätzlich anerkennen lassen. Allerdings muss diese in Deutschland gültig sein und die entsprechenden Leistungen anbieten. Für die Anmeldung in Köln und die Immatrikulation an der Universität zu Köln wird ebenfalls ein Befreiungsbescheid der gesetzlichen Krankenkasse benötigt. Bitte beachten Sie, dass privat Versicherte in Deutschland alle medizinischen Leistungen und alle Medikamente zunächst selbst bezahlen und dann mit ihrer Versicherung abrechnen müssen.

Weitere Informationen, Angebote und Adressen hält das International Office bereit und berät Sie gerne beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

Zudem finden Sie nebenstehend ein Informationsblatt des DAAD zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland, untenstehend einige hilfreiche Links mit weiteren Informationen zum deutschen Gesundheitssystem und zu den privaten Krankenkassen:

DAAD

Deutsches Studentenwerk

EURAXESS

PKV – Verband der privaten Krankenversicherung e.V.