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Sprachkompetenz

Nachweis über vertiefte Sprachkompetenz in mindestens zwei modernen Fremdsprachen:

Sie können Ihre Sprachkompetenz in Form von Schulzeugnissen oder Bescheinigungen von Universitäten und anderen anerkannten Bildungseinrichtungen nachweisen.

Dazu gelten folgende Richtlinien: 

  • Schulzeugnisse: Nachweis über mindestens 4 Jahre Schulunterricht oder über einen einjährigen Schulbesuch im Ausland auf einer fremdsprachigen Schule 
  • Bescheinigungen: Nachweis über ein Studium einer Fremdsprache von mindestens einem Jahr oder ein Zertifikat auf dem Niveau B1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Auslandssemester: Nachweis über mindestens ein Studiensemester im Ausland in einer Fremdsprache