
14. Februar 2012
Alter: 1 JahreKommunikation in der Krise
Juristen spielen in der Krisenkommunikation eine wichtige Rolle: Sie sorgen für die Einhaltung von Gesetzen
2011 war das Jahr der Krisenkommunikation: Der Kachelmann-Prozess, die Wulff-Affäre, EHEC und Dioxine in Lebensmitteln – in all diesen Fällen musste die Öffentlichkeit informiert werden. Das geschah nicht immer richtig: zu späte, zu wenige, die falschen Informationen. Die Öffentlichkeit hat aber in einer Demokratie ein Anrecht auf korrekte Information. Dabei müssen die Rechte aller Beteiligten gewahrt bleiben – ein Fall für Juristen, die im Krisenteam unbedingt dabei sein müssen. Professor Dr. Karl-Nikolaus Peifer vom Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht ist Mitveranstalter des Krisenkommunikationsgipfels 2012 in Köln.
Krisen haben immer eine juristische Dimension: Was darf man im Ausnahmefall? Welche Grundsätze gilt es zu beachten und welchen Schaden abzuwenden? Karl-Nikolaus Peifer ist Experte für medienrechtliche Probleme, die solche Krisensituationen aufwerfen. Seine Aufgabe: „Wie schaffe ich es als Vertreter des Betroffenen, einerseits die Öffentlichkeit angemessen zu informieren andererseits aber das Unternehmen und die Aktionäre des Unternehmens davor zu schützen, dass die Reputation des Unternehmens unter dem Vorfall unangemessen leidet?“ Ende März findet deswegen in Köln der Krisenkommunikationsgipfel 2012 statt.
Abwägung der Interessen
Krisenkommunikation findet immer dann statt, wenn Vorgänge, die persönliche Interessen oder unternehmerische Interessen betreffen, an die Öffentlichkeit geraten: Lebensmittelskandale, das Versenken einer Ölplattform in der Nordsee, die Havarie eines Schiffes im Mittelmeer. Krisenkommunikation heißt in solchen Fällen immer: Die Frage, die sich für den Medienrechtler stellt ist: wie weit darf die Berichterstattung in private persönliche und potentiell auch ehrenrührige Bereiche hineingehen in dem Bestreben,die Meinungsbildung der Öffentlichkeit zu betreiben? „Im Fall Kachelmann ging es um einen Vorgang, der nicht vollständig privat ist, es ging um den Vorwurf eines strafbaren Verhaltens.“ Gleichwohl muss beachtet werden, dass die strafrechtliche Ermittlung einen Lebensbereich betrifft, der vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen ablaufen soll, damit es nicht zur Vorverurteilung des Täters kommt. Bei Prominenten, denen eine strafrechtliche Verfehlung vorgeworfen wird, liegt die Sache etwas anders: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, was passiert ist. „Die Frage die sich stellt ist: Kann ich diesem Menschen, der da das Wetter präsentiert, noch vertrauen oder muss ich ihn in einem anderen Lichte sehen?“ Rechtswissenschaftlich geht es also um die Abgrenzung zwischen den Persönlichkeitsinteressen einerseits und den Berichtsinteressen der Medien andererseits.
Neue Entwicklungen in der Krisenkommunikation
Bis vor wenigen Jahren galt in Unternehmen die Devise, dass möglichst wenig nach außen kommuniziert wird. Es sollte am besten dementiert werden, dass es überhaupt ein Problem gibt. Diese Ansicht, so Peifer, ändere sich jetzt. Anzeichen dafür sieht er im Kachelmann-Prozess und im Verfahren um den Bundespräsidenten. Der Wandel wurde von den großen Unternehmen eingeleitet, die eine Umweltkatastrophe vor der Öffentlichkeit verantworten müssen. „Da wird im Moment die Linie vertreten, dass man offensiv an die Öffentlichkeit gehen und möglichst viel der Berichterstattung selbst gestalten soll“, erklärt Peifer. „Denn das schafft Vertrauen. Es stellt Vertrauen auch wieder her, das verloren gegangen ist und es sorgt auch dafür, dass das Unternehmen die Informationshoheit im positiven Sinne behält.“ Informationen werden auf diese Weise kanalisiert und vorgeformt, die Diskussion in der Öffentlichkeit geleitet. Das ist nicht immer einfach, so Peifer: „Der Spagat zwischen dem, was man lieber doch nicht verbreitet und dem was man verbreitet ist unter Umständen schwierig zu finden.
Causa Wulff
Die Arbeit der Juristen in der Krisenkommunikation wahrt substantiell die Position aller Beteiligten. Beispiel Bundespräsident: Der Jurist hat darauf zu achten, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Anwalt des Bundespräsidenten hat die Veröffentlichung der Fragenliste zunächst einmal abgelehnt unter Hinweis auf seine anwaltliche Schweigepflicht. Was wie ein Manöver aussah, um Informationen zu verheimlichen, war stattdessen die Wahrung des Rechts von Dritten, so der Medienrechtler: „Der Anwalt hat natürlich darauf Rücksicht zu nehmen, dass es Informationen in den Fragen der Journalisten gab, die zum Teil Informanten genannt haben. So mag ein Bankmitarbeiter genannt worden sein, dessen Stellungnahme zitiert wurde.“ In solchen Fällen könnten Redaktionsgeheimnisse preisgegeben werden, ohne dass die Betroffenen ihr Einverständnis gegeben hätten. „Diese Interessen zu betonenist die Aufgabe von Juristen: Schutz der Rechte Dritter, die auch von dem Informationsverhalten betroffen sind.“ Im Falle der Havarie eines Kreuzfahrtschiffes bedeutet das den Schutz der Crew, und sogar den Schutz des Kapitäns, der zunächst einmal die Unschuldsvermutung für sich reklamieren kann. „Wenn es um strafrechtliche Vorwürfe geht, dann sollte der Jurist auch mitwirken. Der Prozess darf nicht schon im Vorfeld in den Medien geführt werden.“
Kooperation mit Kommunikationsberatern
Beim Krisenkommunikationsgipfel im März treffen in Köln Vertreter aus der Public Relations mit Juristen zusammen. Ist das eine problematische Kooperation? „Der Jurist neigt dazu, Informationen zurückzuhalten, das muss er auch aus anwaltlicher Vorsorge“, erwidert Peifer. „Der Kommunikationsberater hat einen etwas offensiveren Ansatz, der im Ergebnis die Informationspolitik durchaus verbessern kann.“ Schwierigkeiten bei der Kooperation der ungleichen Partner sieht der Jurist nur da, wo Kommunikationsberater das Image eines beteiligten Unternehmens oder einer Institution grenzenlos selbst gestalten wollten. Die Gestaltung eines Images etwa nach Art eines Popstars sei nach geltendem Recht nicht möglich. „Der Konflikt zwischen dem, was man gestalten kann und dem, was die Medien berechtigterweise auch fragen dürfen, ist das Herz dessen, was Krisenkommunikation ist.“
Robert Hahn, Presse und Kommunikation
KUZ 1/12

