
02. Juli 2012
Alter: 353 Tage„4 Yilda 2 Diploma“ – In vier Jahren zwei Abschlüsse
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet in Kooperation mit der Istanbul Kemerburgaz Universität einen binationalen Jura-Studiengang mit Doppelabschluss an.
„4 Yilda 2 Diploma“ – titelte die auflagenstarke türkische Tageszeitung „Sabah“ Mitte April in ihrer Europaausgabe. Zahlreiche türkische und deutsche Medien berichteten über die Einrichtung des neuen Jura-Studiengangs, den die Universität zu Köln zusammen mit der Istanbul Kemerburgaz Universität konzipiert hat.

Bei der Unterzeichnung anwesend: v.l.n.r.: ganz links Mustafa Kemal Basa, türkischer Generalkonsul, dritter v. l. Prorektor Prof. Dr. Michael Bollig, daneben Ali Altinbas, Stiftungsvorsitzender der Kemerburgaz Üniversitesi, Dekanin Prof. Dr. Sükran Sipka, Kemerburgaz Üniversitesi, Dekanin Prof. Dr. Barbara Grunewald, Rektor Prof. Dr. Yildirim Üçtug, Kemerburgaz Üniversitesi, ganz rechts: Bilkay Öney, Integrationsministerin BW, links daneben: Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel
Mit einem deutsch-türkischen Bachelor-Studiengang für Jura erweitert die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln ihr international ausgerichtetes Studienangebot. „Ich bin mir sicher, dass diese profunde Ausbildung eine ausgezeichnete Basis für die Studierenden ist, und dass sie für die Anforderungen eines international ausgerichteten Arbeitsmarktes durch diesen Studiengang sehr gut ausgerüstet werden“, so der Kölner Prorektor für Akademische Karriere, Diversität und Internationales Professor Dr. Michael Bollig.
Mitte April wurde die Kooperationsvereinbarung im Beisein des türkischen Generalkonsuls Mustafa Kemal Basa zwischen den beiden Universitäten offiziell unterzeichnet. Durch die Kooperationsvereinbarung ist unter anderem sichergestellt, dass für die Studierenden beider Hochschulen keine Studiengebühren für den Bachelor-Studiengang erhoben werden.
Der neue Studiengang ergänzt den zum Wintersemester 2010/11 in Kooperation mit der Istanbuler Bilgi Universität eingeführten deutsch-türkischen Masterstudiengang Wirtschaftsrecht. Beide Studiengänge wurden auf Initiative des Kölner Programmbeauftragten Professor Dr. Heinz-Peter Mansel ins Leben gerufen. Somit besteht nun für Studierende mit türkischen und deutschen Sprachkenntnissen die Möglichkeit, sowohl einen binationalen rechtswissenschaftlichen Bachelor- als auch im Anschluss daran einen einschlägigen Masterstudiengang an der Universität zu Köln zu studieren.
Binationaler Studiengang mit Doppelabschluss
Der deutsch-türkische Bachelor-Studiengang dauert vier Jahre. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten einen Doppelabschluss in Form des Grades „Bachelor of Law“ (LL.B. Köln / Istanbul Kemerburgaz) von der Universität zu Köln und des türkischen Jura-Abschlusses „lisans“ von der noch jungen Istanbul Kemerburgaz Universität. Das Studium findet zunächst zwei Jahre an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln und anschließend zwei Jahre an der Istanbul Kemerburgaz Universität statt. Studienbewerberinnen und bewerber sollten schon zu Beginn des Studiums sehr gute Deutsch- und Türkischkenntnisse mitbringen und möglichst auch über Englischkenntnisse verfügen.
„Unser gemeinsames Projekt, das die soziokulturelle Vielfalt beider Länder und die Besonderheiten beider Universitäten umfasst, wird den Absolventen einen Mehrwert vermitteln und ihnen alle Türen zu der internationalen Arbeitswelt öffnen“, so der Stiftungsvorsitzende der Istanbul Kemerburgaz Universität, Herr Ali Altinbas, in seinem Grußwort anlässlich der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. Die Studierenden sollen, so ist das gemeinsame Ziel beider Fakultäten, durch Stipendien unterstützt werden.
Bikulturelle Sozialisation eröffnet erweiterte Studien- und Berufsperspektiven
Der deutsch-türkische Bachelor-Studiengang zielt insbesondere auf Studierende mit türkischem Familienhintergrund. In Deutschland aufgewachsene türkischstämmige Schulabsolventen bringen Erfahrungen und Kompetenzen aus zwei Kulturkreisen mit; sie finden aber kaum adäquate Studienangebote vor, in denen sie ihre besonderen Kompetenzen einbringen können.
„Das neue Bachelor-Studienangebot setzt hier an und bietet diesen Schulabsolventinnen und –absolventen eine sehr gute Möglichkeit, ihr deutsch-türkisches Sprachpotential und ihre bikulturellen Erfahrungen in ein international ausgerichtetes Jura-Studium einfließen zu lassen“, wie der Präsident der Kemerburgaz Universität Professor Dr. Yildirim Üçtug betonte. Die Dekanin der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Frau Professor Dr. Barbara Grunewald gerichtet an die Studierenden: „Sie werden die Gelegenheit haben, zwei ganz verschiedene Methoden zu erlernen, an juristische Fragestellungen heranzugehen.“
Kölner Alumna vermittelt Kontakt zur Partnerhochschule
Als Kooperationspartner für die Einrichtung des binationalen Studiengangs konnte die private, gemeinnützige Istanbul Kemerburgaz Universität gewonnen werden. Der erste Kontakt zur Istanbul Kemerburgaz Universität wurde vermittelt durch eine Alumna der Universität zu Köln, Frau Aysegül Altinbas. Frau Altinbas ist Absolventin des deutsch-türkischen Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht und als Wissenschaftliche Assistentin an der Istanbul Kemerburgaz Universität mit dem Aufbau des gemeinsamen Studiengangs beauftragt.
Die Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Istanbul Kemerburgaz Universität, Frau Professor Dr. Sükran Sipka, in ihrem Grußwort: „Ich bin zuversichtlich, dass unser gemeinsamer binationaler Studiengang international hohes Ansehen genießen wird, dass die Unterzeichnung unserer Kooperationsvereinbarung die Rechtssysteme unserer Länder noch mehr verbinden wird, und dass wir eine Wissenschaftsbrücke zwischen unseren Ländern schaffen werden.“
