Stipendium für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Was ist das Stipendium für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung?
Das Stipendium für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ist eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zu den bisherigen Stipendien, die an der Universität zu Köln vergeben werden. Denn es fördert ausschließlich Studierende, die es aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung schwerer haben, ihr Studium zu bewältigen.
Wer wird durch das Stipendium für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gefördert?
Die Stipendien für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung werden an Studierende vergeben, die eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben und dadurch in ihrem Studium beeinträchtigt sind.
Wie hoch ist das Stipendium?
Jedes Stipendium beläuft sich auf 300 Euro monatlich über mindestens zwei Semester. Bei diesem Stipendium der Universität zu Köln gibt es keine Matching-Förderung durch Bundesmittel, sondern die gesamte Stipendienhöhe wird von privaten Geldgebern gespendet oder gestiftet.
Wie lange läuft das Stipendium?
Ein Stipendium umfasst eine Förderung von mindestens zwei Semestern. Eine Weiterförderung ist möglich. Es wird in der Regel nicht länger als die Regelstudienzeit gewährt.
Wer kann sich für ein Stipendium für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bewerben?
Es können Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowie Studierende höherer Fachsemester aller Fakultäten gefördert werden, die durch eine Behinderung in ihrem Studienverlauf erheblich beeinträchtigt sind. Neben dem Grad der Behinderung oder dem Vorliegen einer chronischen Erkrankung kann auch der Leistungsgedanke eine Rolle spielen. Bei der Auswahl der Studierenden wird das Zusammenwirken der Beeinträchtigung des Studiums und der finanziellen Notwendigkeit berücksichtigt.
Wie und wann kann ich mich bewerben?
Sie bewerben sich aktiv für ein Stipendium für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Dafür reichen Sie einen ausgefüllten Bewerbungsbogen, Ihre Leistungsnachweise und ein Motivationsschreiben ein. Mit der Vergabe der Stipendien befasst sich dann eine zentrale Vergabekommission.
Bewerbungen für das Wintersemester 2013/14 können vom 5. bis zum 30. August 2013 eingereicht werden.
Welche Leistungs- und Einkommensnachweise muss ich einreichen?
Neben dem Bewerbungsformular reichen Sie bitte folgende Unterlagen mit ein:
- bei StudienanfängerInnen sowie Studierenden des beginnenden 2. Fachsemesters die Hochschulzugangsberechtigung.
- bei StudienanfängerInnen den Zulassungsbescheid für ein Studium an der Universität zu Köln.
- bei Studierenden ab dem beginnenden 3. Fachsemester neben der Hochschulzugangsberechtigung zusätzlich Nachweise über die bisher im Studium erbrachten Leistungen.
- Nachweis über den Bezug von BAföG bzw. entsprechende Einkommensnachweise, die gem. § 21 BAföG belegen, dass das Einkommen die BAföG-Grenze nicht überschreitet.
- einen tabellarischen Lebenslauf, insbesondere mit Auskunft über den bisherigen Bildungsverlauf.
- ein Motivationsschreiben.
- sonstige Nachweise, die geeignet sind, die Voraussetzungen für die Vergabe des Stipendiums zu belegen (z.B. Schwerbehindertenausweis, ärztliche Gutachten/Dokumente, Grad der Behinderung, Art der Erkrankung, Beschreibung der Beeinträchtigung des Studiums)
Sie haben Fragen zur Bewerbung?
Jens R. Kuck
j.kuck(at)verw.uni-koeln.de
Tel.: 0221/470-4361 oder -4351
Fax: 0221/470-5008
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung in zweifacher Ausführung an folgende Adresse:
Universität zu Köln
Stichwort „Stipendium für Studierende mit Behinderung“
Abt. 23
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
