FAQ - Häufig gestellte Fragen 2012
1. Voraussetzungen
Kann ich mich als Abiturient bewerben?
Ja, dabei sind die Bewerbung und der Erhalt des Stipendiums davon abhängig, dass Sie an der Universität zu Köln immatrikuliert sind.
Kann ich mich als Promotionsstudent bewerben?
Nein, Promotionsstudierende können sich leider nicht bewerben.
Ich studiere an einer anderen Universität. Kann ich mich bewerben?
Nein, der Erhalt eines Stipendiums ist an eine Immatrikulation an der Universität zu Köln gekoppelt.
Kann ich mich als ausländische/r Studierende/r bewerben?
Ja, ausländische Studierende, die an der Universität zu Köln eingeschrieben sind, können sich für ein Stipendium bewerben. Sofern Sie Ihr Abitur im Ausland erworben haben, reichen Sie mit der Bewerbung bitte eine Umrechnung auf die deutsche Durchschnittsnote ein (Umrechnung z.B. über hochschulstart.de oder beim Akademischen Auslandsamt).
Ich bin an der Universität zu Köln nur Zweithörer/in. Ist es trotzdem möglich, dass ich mich für ein Stipendium bewerbe?
Da Zweithörer/innen nur zu einem Studium an der Universität zu Köln zugelassen sind, aber nicht immatrikuliert werden, ist eine Bewerbung leider nicht möglich. Eine Bewerbung ist allerdings an der Hochschule möglich, wo Sie als Haupthöer/in eingeschreiben sind.
Ich bin Stipendiat eines Begabtenförderungswerkes. Kann ich mich bewerben?
Das kommt darauf an. Zum Teil ist eine doppelte Förderung durch die Kombination mit Stipendien von Begabtenförderungswerken möglich. Bitte beachten Sie aber zum einen die Richtlinien des jeweiligen Begabtenförderungswerkes. Zum anderen kann es sein, dass eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung regelmäßig aktualisierte Liste im Einzelfall keinen Raum für eine andere Förderung lässt. Bitte sprechen Sie uns im Zweifelsfall an.
Ich war mit dem ERASMUS- oder einem DAAD-Programm im Ausland. Zählt das als Doppelförderung?
Nein, eine Förderung in einem ERASMUS- oder DAAD-Programm zählt nicht als Doppelförderung, sofern es sich nur um ein Teilstipendium handelt. Sie können sich also bewerben.
Ich schließe mein Bachelorstudium an der Uni Köln in einem Sommersemester ab und beginne im Wintersemester mein Masterstudium an der Uni Köln. Kann ich mich bewerben?
Ja, Sie können sich bewerben. Bitte tragen Sie in das Bewerbungsformular das Studienende und die Fachsemesterzahl, in der Sie sich im Wintersemester befinden, ein.
Ich erhalte BAföG. Kann ich parallel dazu durch ein Stipendium gefördert werden?
Ja, in aller Regel wird das Stipendium nicht auf das BAfög angerechnet. Sollten Sie allerdings eigene Einkünfte erzielen, sprechen Sie bitte auf jeden Fall mit Ihrem BAföG-Amt.
2. Bewerbungsverfahren
Muss ich mich persönlich vorstellen?
Nein, das Auswahlverfahren läuft ausschließlich auf schriftlichem Weg.
Während des Bewerbungsverfahrens bin ich aufgrund eines Auslandsaufenthaltes abwesend. Kann ich miene Bewerbung schon vorher einreichen?
Nein, im Sinne der Gleichbehandlung können außerhalb der Frist eintreffende Bewerbungen leider nicht berücksichtigt werden. Sie können Ihre Bewerbung allerdings schon vollständig vorbereiten und jemanden beauftragen, diese während der Frist für Sie einzureichen.
Ich bin aktuell Stipendiat/in des Deutschlandstipendienprogramms. Muss ich mich auch als Wiederbewerber/in bei dem Online-Bewerbungsserver eintragen?
Ja, die Eintragung im Online-Bewerbungsserver ist im Fall des Deutschlandstipendiums notwendig, auch für Wiederbewerber/innen. Das Bewerbungsformular und den Link zum Bewerbungsserver finden Sie hier.
Werden die aktuellen Stipendiaten/innen bei einer erneuten Bewerbung bevorzugt?
Grundsätzlich werden alle eingereichten Bewerbungen gemäß den Leistungsgesichtspunkten in ein Ranking eingestellt. Dabei gibt es im Grundsatz einheitliche, in Details fakultätsspezifische Kriterien für die Reihung von Bewerber/inne/n. Es findet ein Leistungsvergleich der aktuellen Stipendiat/innen/en und der neuen Bewerber/innen statt. Die (Weiter-)Förderung richtet sich danach und nach den Wünschen der Förderer.
Bei Erfüllung der grundsätzlichen Voraussetzungen für den Erhalt eines Stipendiums - wie hoch sind die Chancen für den einzelnen Bewerber tatsächlich mit einem Stipendium gefördert zu werden?
Das ist abhängig von den Bewerberzahlen und den persönlichen Voraussetzungen des/r einzelnen Bewerbers/in sowie der Anzahl der zur Verfügung stehenden Stipendien. Erfahrungsgemäß können die meisten Bewerber/innen ihre eigenen Leistungen und ihre damit verbundenen Chancen auf ein Stipendium sehr realistisch einschätzen, so dass sich überwiegend nur diejenigen bewerben, die auch geeignet sind. Ein großer Teil von diesen Bewerber/innen kann dann mit einem Stipendium bedacht werden.
3. Bewerbungsantrag
Ich bin ab dem Wintersemester Masterstudent/in an der Universität zu Köln, meinen Bachelor habe ich an einer anderen Hochschule gemacht. Gelte ich als fortgeschrittene/r Studierende/r oder Studienanfänger/in?.
Entscheidend ist, in welchem (Fach-)Semester Sie sich befinden: ist es das 1. oder 2. Semester, gehören Sie auch im Master zu den Studienanfänger/innen, ansonsten zu den fortgeschrittenen Studierenden.
Welches Datum muss ich im Bewerbungsantrag bei "Erstimmatrikulation" eintragen?
Das Datum Ihrer ersten Immatrikulation an der Universität zu Köln, unabhängig von zwischenzeitigen Studiengang- oder -fachwechseln (d.h. nicht das Datum des Beginns Ihres aktuellen Studiengangs oder -fachs).
Muss ich einen bestimmten Notendurchschnitt haben, um mich für ein Stipendium bewerben zu können?
Nein, an der Universität zu Köln gibt es im Rahmen des Stipendienprogramms für die Bewerbung keine feste Notengrenze. Ob ein bestimmter Schnitt für ein Stipendium ausreicht, hängt letztlich von der Anzahl aller Bewerber/innen und deren Notendurchschnitt sowie der Anzahl der zur Verfügung stehenden Stipendien ab. In allererster Linie handelt es sich zwar um ein Leistungskriterium, aber im Falle ungefähren Leistungsgleichstandes können daneben auch andere Kriterien die Entscheidung positiv beeinflussen, z.B. soziales Engagement, finanzielle Bedürftigkeit oder das Vorliegen eines Migrationshintergrundes. Als Anhaltspunkt: die durchschnittliche Abiturnote der letztlich geförderten Stipendiaten/innen im Rahmen des Stipendienprogramms lag bei mindestens 1,3.
Ist es ein Problem, dass meine aktuelle Leistungsübersicht noch nicht alle erbrachten Leistungen enthält?
Nein, notieren Sie bitte kurz im Bewerbungsantrag die noch fehlenden Noten und reichen sobald wie möglich eine aktualisierte Leistungsübersicht, ausgestellt vom Prüfungsamt, nach.
Als Medizinstudent/in bekomme ich im vorklinischen Abschnitt noch keine Einzelnoten, es zählt nur "bestanden" oder "nicht bestanden". Muss ich detaillierte Einzelergebnisse der Klausuren anforndern und mit der Bewerbung einreichen?
Da uns bekannt ist, dass die Leistungsnachweise der Medizin keine Einzelnoten aufweist, ist dieses ausreichend. Sie brauchen keine Einzelergebnisse belegen.
Ich möchte mich für das Deutschland-/NRW-Stipendium bewerben. Muss ich für beide Stipendien alle Unterlagen jeweils einzeln einreichen oder reicht ein Antrag aus, um für beide berücksichtigt zu werden?
Da Die Vergabe der Deutschland-/NRW-Stiepndien erfolgt in einem gemeinsamen Verfahren, daher müssen Sie nur eine Bewerbung einreichen, diese aber - wie in allen anderen Fällen auch - in zweifacher Ausfertigung. Bitte denken Sie im Fall des Deutschlandstipendiums an die zusätzliche Eintragung im Online-Bewerbungsserver.
Auf Ihrer Website ist zu lesen, dass Studierende im "Zweitstudium/Aufbaustudium" sich nicht für ein NRW-, aber für ein Deutschlandstipendium bewerben können. Inwiefern unterscheiden sich die beiden Programme, wenn das Bewerbungsformular das gleiche ist?
Nein, Das NRW- und das Deutschlandstipendium fußen auf verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Das NRW-Stipendium wird zur Hälfte mit Landesmitteln und das Deutschlandstipendium zur Hälfte mit Bundesmitteln bezuschusst. Das Bewerbungsformular ist dasselbe, weil für eine Bewerbung für beide Stipendien die gleichen Daten abgefragt werden müssen.
Es ist zu unterscheiden zwischen Zweitstudium/Aufbaustudium und konsekutivem Masterstudium. Im Fall des konsekutiven Masters ist eine Förderung sowohl nach den Richtlinien des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung für ein nordrhein-westfälisches Stipendienprogramm vom 31.03.2009 als auch nach dem Gesezt zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms vom 21.07.2010 generell möglich. Das NRW-Stipendienprogramm wird zum Ende des Sommersemesters 2014 vom Deutschlandstipendienprogramm vollständig abgelöst.
FAQs zum Download (pdf)
Sie haben Fragen zur Bewerbung?
Jens R. Kuck
j.kuck(at)verw.uni-koeln.de
Tel.: 0221/470-4361 oder -4351
Fax: 0221/470-5008
Melissa Meiners
m.meiners(at)verw.uni-koeln.de
Tel.: 0221/470-2216
Fax: 0221/470-2179
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung in zweifacher Ausführung an folgende Adresse:
Universität zu Köln
Stichwort „Stipendienprogramm Stiftung Studium und Lehre“
Abt. 23
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
