Kommission zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre (QV-Kommission)
Kontakt / Geschäftsführung
Anna Atanasova
Abteilung 61: Finanzplanung und –steuerung
Tel: 0221/470- 6856
E-Mail a.atanasova(at)verw.uni-koeln.de
Internet
Aufgaben der QV-Kommission
Die zentrale Qualitätsverbesserungskommission berät die Hochschulleitung über die Verwendung der zentralen Qualitätsverbesserungsmittel (vgl. § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein- westfälischen Hochschulen vom 1. März 2011). Die Hochschulleitung ist angehalten, den Vorschlägen der Kommission zu folgen.
Die QV-Kommission gibt außerdem ein Votum zu den Fortschrittsberichten ab, die die Hochschulleitung gegenüber dem Ministerium zu erstellen hat.
Zusammensetzung der QV-Kommission
Nach § 10 Abs. 7 der Grundordnung der Universität zu Köln gehören der QV-Kommission an:
- sechs stimmberechtigte VertreterInnen aus der Gruppe der Studierenden,
- drei stimmberechtigte ProrektorInnen oder vom Rektorat ernannte VertreterInnen aus der Gruppe der HochschullehrerInnen,
- zwei stimmberechtigte VertreterInnen aus der Gruppe der Akademischen MitarbeiterInnen,
- die Dezernentin bzw. der Dezernent aus dem Dezernat für Studierendenangelegenheiten der Hochschulverwaltung mit beratender Stimme.
Mitglieder der QV-Kommission
VertreterInnen aus der Gruppe der Studierenden
- Lea Stuhlmann, WiSo Fakultät
- Jennifer Eimertenbrink, Rechtswiss. Fakultät
- Tim Richardson, Med. Fakultät
- Peter Hacke, Phil. Fakultät
- Florian Pranghe, Math.-Nat. Fakultät
- Lucie Kühne, Humanwiss. Fakultät
ProrektorIn und vom Rektorat ernannter Vertreter aus der Gruppe der HochschullehrerInnen
- Prof. Dr. Anja Steinbeck, Prorektorin für Planung, Finanzen & Gender
- Prof. Dr. Stefan Herzig, Prorektor für Lehre und Studium
- Prof. Dr. Hans-Joachim Roth, Dekan Humanw. Fak.; Leiter ZfL
Vertreter aus der Gruppe der Akademischen MitarbeiterInnen
- Dr. Rolf Thiele, Leiter Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- Dr. Julia Fath, Staatswissenschaftliches Seminar
Dezernent aus dem Dezernat für Studierendenangelegenheiten der Hochschulverwaltung
- Jens Kuck, Dezernent Studierendenangelegenheiten
Termine
Die Sitzungen der QV-Kommission finden halbjährlich – jeweils zu Semesterbeginn (April/Oktober) – statt. Außerplanmäßige Sitzungen können bei Bedarf einberufen werden. In 2012 fanden insgesamt 4 Sitzungen statt (Dauer je ca. 2-3h).
Die Termine finden Sie unter "Aktuelles".
Antragsberechtigung und Fördervoraussetzungen
Anträge auf QV-Mittel können grundsätzlich von allen Universitätsangehörigen gestellt werden. Gefördert werden nur Projekte, die der Verbesserung von Studium und Lehre an der Universität zu Köln dienen und denen fakultätsübergreifende Bedeutung zukommt. Bei langfristigen Projekten sollte der Mittelantrag zwei bis drei Jahre umfassen.
Bitte lassen Sie uns Ihren Antrag ausschließlich über ihre Leitung der zentralen Einrichtung bzw. ihr Dekanat zukommen.
Verfahren der Mittelvergabe
Es ist folgendes Verfahren vorgesehen:
1. Fristgerechter (15.01. bzw. 15.07.) Mittelantrag an die QV-Kommission
2. Beratung der QV-Kommission über den Antrag und Empfehlung an das Rektorat
3. Beschluss des Rektorats
4. Verfassen und Unterzeichnen einer Budgetierungsvereinbarung
Den Antrag (nur für Angehörige der Universität) senden Sie bitte an die Geschäftsführung.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Antragsstellung an Herrn Schaarschmidt.
Die Sitzungen der QV-Kommission finden halbjährlich – jeweils zu Semesterbeginn – statt. Außerplanmäßige Sitzungen können bei Bedarf einberufen werden.
Termine der QV-Kommission
Sitzung der Kommission | Datum | Einreichungsfrist für Anträge | Mittelbereitstellung frühestens ab |
|---|---|---|---|
Im Sommersemester | April | 15.01. | 01.07. |
Im Wintersemester | Oktober | 15.07. | 01.01. |
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mittelbereitstellung grundsätzlich zu den Stichtagen 01.01./01.07. eines Jahres beginnt und zum 31.12. eines Jahres endet.
