Fördern Sie erstklassige Bildung: Wege des Stiftens und Spendens
Wenn Sie die Ziele der Stiftung Studium und Lehre nachhaltig unterstützen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich zu engagieren, z.B.:
Werden Sie Gründungsstifter
In einer ersten Phase sucht die Stiftung Studium und Lehre engagierte Gründungs-stifterinnen und -stifter. Ziel ist es, einen Kapitalstock von 1 Million Euro aufzubauen.
Stiften Sie in den Kapitalstock
Sie stiften in den Kapitalstock der Stiftung Studium und Lehre. Bei einer Zustiftung bleibt Ihre Zuwendung in der Summe erhalten und nur die Zinserträge und Dividenden dienen der Finanzierung von Projekten. Eine Zustiftung kommt für Sie in Frage, wenn Ihr Geld nachhaltig über Generationen wirken soll. Die Zustiftung kann auch zweckgebunden zugunsten eines bestimmten Förderprojekts erfolgen.
Errichten Sie eine Treuhandstiftung
Ab einer Zuwendungshöhe von 250.000 Euro kann unter dem Dach der Stiftung Studium und Lehre eine treuhänderische Stiftung eingerichtet werden. Sie kann einem speziellen Stiftungszweck dienen und den Namen der Stifterin oder des Stifters tragen.
Errichten Sie eine selbstständige Stiftung
Die Stiftung Studium und Lehre bietet Ihnen auch die Möglichkeit, mit einem großzügigen Geldbetrag eine selbstständige Stiftung unter ihrem Dach zu errichten. Auch hier können Sie sich ab einem Stiftungskapital von 250.000 Euro als Namensgeberin oder Namensgeber verewigen und in der Stiftungssatzung eine Zweckbindung festlegen. Wenn Sie bereits eine Stiftung errichtet haben, Ihnen jedoch die Zeit für die Verwaltungsaufgaben fehlt, nehmen wir Ihre Stiftung gerne in die Stiftung Studium und Lehre auf.
Richten Sie einen Themenfonds ein
Einen eigenen Themenfonds innerhalb der Stiftung Studium und Lehre können Sie mit einer Zustiftung von mindestens 100.000 Euro einrichten. Grundlage ist ein Vertrag zwischen der Stiftung und Ihnen als Fondserrichter. Ab einem Betrag von 250.000 Euro kann der Themenfonds Ihren oder einen von Ihnen gewünschten Namen tragen. Der Fonds kann im Rahmen der generellen Aufgaben der Stiftung Studium und Lehre einem bestimmten Förderprojekt gewidmet werden.
Stiften Sie Geerbtes weiter
Wenn Sie selber erben und Erbschaftssteuer zahlen müssten, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erbschaftssteuerlast zu verringern, wenn Sie innerhalb von 24 Monaten Vermögensgegenstände aus dem Erbe an die Stiftung Studium und Lehre stiften oder spenden. Erbschaftssteuer wird dann nur auf das Vermögen erhoben, das Sie als Erbende behalten.
Bedenken Sie die Stiftung in Ihrem Testament
Sie können die Stiftung Studium und Lehre in Ihrem Testament bedenken, z.B. in Form einer Zustiftung in den Kapitalstock. Selbstverständlich können Sie auch einen eigenen Themenfonds oder eine Treuhandstiftung einrichten.
Wenn Sie der Stiftung nicht Ihr gesamtes Vermögen, sondern nur einen Teil hinterlassen wollen, ist dies durch ein Vermächtnis möglich. Das geht ganz einfach über einen deutlichen Vermerk im Testament, der besagt, dass die Stiftung Studium und Lehre Vermächtnisnehmerin über einen bestimmten Betrag werden soll. Ein solches Vermächtnis ist ein guter Weg, wenn Sie nicht nur Familienangehörige und Freunde bedenken, sondern auch nachhaltig in die Bildung junger Menschen investieren möchten.
Spenden Sie
Ihre Spende unterstützt unsere Stiftungsziele in vollem Umfang und im Unterschied zur Zustiftung nicht nur durch die Zinserträge. Bei einer zweckungebundenen Spende setzen wir Ihre Fördersumme flexibel für die jeweils wichtigsten Projekte ein. Natürlich haben Sie aber auch bei einer Spende die Möglichkeit, Ihre Zuwendung zweckgebunden einem konkreten Förderprojekt zugute kommen zu lassen.
Sammeln Sie
Sie haben einen runden Geburtstag, feiern ein Jubiläum oder begeben sich in den Ruhestand? Auf die Frage, was Sie sich wünschen, fällt Ihnen nichts ein? Dann sammeln Sie doch anlässlich Ihres Jubiläums für erstklassige Bildung an der Universität zu Köln und eröffnen jungen Menschen neue Perspektiven! Erfahren Sie hier wie es geht.
Kontoverbindung
Für Spenden und andere Zuwendungen steht Ihnen folgendes Konto zur Verfügung:
Stiftung Studium und Lehre
Stadtsparkasse Köln/Bonn
BLZ: 370 501 98
Kontonummer: 190 223 6676
Ganz gleich, ob Sie sich als Zustifterin oder Zustifter engagieren, die Stiftung Studium und Lehre in Ihrem Testament bedenken oder spenden wollen, wir beraten Sie gerne oder vermitteln Sie an Expertinnen und Experten weiter. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
