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Lernen ist le(h)r(n)bar - TP4 „Vorlesung 2020“ 

1. Vernetzung, Zusammenführung, Sichtbarmachung

Ein aus Projektmitteln finanzierter Mitarbeiter hat gemeinsam mit der Jura-IT E-Learningprojekte an der Fakultät unterstützt. 

Innerhalb der Fakultät wurde der Dialog durch einen „Erfahrungsaustausch E-Learning“ aufgenommen, der zur Vorstellung verschiedener E-Learningtools und Erfahrungsberichten zu bereits getesteten Szenarien besteht. Um den Einsatz der zur Verfügung stehenden Tools zu erleichtern und den Lehrenden den Einstieg zu erleichtern, ist geplant, diese Erfahrung und weiterführende Materialien und Hinweise in geeigneter Form gebündelt zur Verfügung zu stellen. Dies soll helfen, gesammelte Erfahrungen und erworbenes Know-How zu verstetigen und konservieren.

Gemeinsam mit der Jura-IT nahm dieser Mitarbeiter auch an universitätsweiten Veranstaltungen wie z.B. dem Workshop des Rektors „Digitale Lehre“ und dem Symposium Innovation in der Lehre des Prorektorats Lehre und Studium teil; außerhalb der Universität vertrat er die Fakultät, z. B im Rahmen des Kongresses „Bildung 4.0“ des Landes NRW und bei Veranstaltungen des Netzwerkes „E-Learning NRW“. Zusammen mit E-Learning NRW versucht das Kompetenzzentrum für juristisches Lernen und Lehren einen regelmäßigen Austausch mit anderen rechtswissenschaftlichen Fakultäten aus NRW zu etablieren. Einem ersten Workshop „E-Learning in den Rechtswissenschaften“ in Bochum Ende 2016 folgte ein vom KjLL organisierter zweiter Workshop in Köln im März 2017.

Des Weiteren organisierte er im Rahmen der Tagung „E-Learning im Jurastudium“ des Kompetenzzentrums für juristische Lernen und Lehren eine Posterpräsentation in der, zum Teil preisgekrönte, E-Learningkonzepte juristischer Fakultäten vorgestellt wurden.

2. Vorlesungsaufzeichnungen

Im WS 2015/16 wurden 15 Veranstaltungen aufgezeichnet (die römische Zahl in Klammern hinter der Veranstaltung bezeichnet das Semester, für das die Veranstaltung vorgesehen ist; Zusätze wie „A-J“ oder „K-Z“ weisen darauf hin, dass es sich um eine nach Anfangsbuchstaben aufgeteilte Veranstaltung handelt): 

  • Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts am Beispiel des Kaufvertrages (I)
  • Allgemeines Verwaltungsrecht (III)
  • Besonderes Verwaltungsrecht (IV)
  • Examenskurs: Hauptkurs Strafrecht BT II
  • Examenskurs: Hauptkurs Zivilrecht II
  • Grundrechte (I) A-J Grundrechte (I) K-Z
  • Historische und methodische Grundlagen des BGB
  • Kreditsicherungsrecht (IV)
  • Sachenrecht (III)
  • Schuldrecht Allgemeiner Teil am Beispiel des Kaufvertrages (I)
  • Strafrecht I (Allgemeiner Teil 1 und Besonderer Teil 1) (I) K-Z
  • Strafrecht II (Allgemeiner Teil 2 & Besonderer Teil 2)
  • Strafverfahrensrecht (IV) Verwaltungsprozessrecht im Überblick (IV) 

Im Sommersemester 2016 wurden 18 Veranstaltungen aufgezeichnet:

  • Allgemeines Verwaltungsrecht (III)
  • Besonderes Verwaltungsrecht (IV)
  • Deutsche Rechtsgeschichte (I-IV)
  • Einführung in das Kirchenrecht (G) (I-IV)
  • Examenskurs: Hauptkurs Öffentliches Recht I
  • Examenskurs: Hauptkurs Strafrecht BT I
  • Examenskurs: Hauptkurs Zivilrecht I
  • Grundrechte (I)
  • Internationales Privatrecht (IV)
  • Schuldrecht Allgemeiner Teil am Beispiel des Kaufvertrages (I)
  • Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht (II), A-J
  • Strafrecht I (Allgemeiner Teil 1 und Besonderer Teil 1) (I)
  • Strafrecht II (Allgemeiner Teil 2 und Besonderer Teil 2) (II) A-J
  • Strafrecht II (Allgemeiner Teil 2 und Besonderer Teil 2) (II) K-Z
  • Strafrecht III (Besonderer Teil III)
  • Strafverfahrensrecht (IV)
  • Vertragliche Schuldverhältnisse (II) K-Z
  • Verwaltungsprozessrecht im Überblick (IV 

Damit wurden im WS 2015/16 insgesamt knapp 900, im SoSe 2016 knapp 1000 Veranstaltungsstunden aufgezeichnet. Die Nutzerzahl ist von Veranstaltung zu Veranstaltung unterschiedlich. In einzelnen Veranstaltungen nutzten 69% der ILIAS-Kursteilnehmer das Aufzeichnungsangebot.

3. Online-Arbeitsgemeinschaften

Wie bereits in den Semestern zuvor wurde auch im WS 2015/16, im SoSe 2016 und im WS 2016/17 je eine vorlesungsbegleitende Online-Anfänger-Arbeitsgemeinschaft pro Rechtsgebiet (BGB/Schuldrecht AT, Strafrecht I, Grundrechte) angeboten, um damit weniger mobilen Studierenden (körperliche Beeinträchtigungen, Pflege- oder Erziehungsverpflichtungen, Berufstätigkeit, Pendler etc.) eine interessante Alternative zu den Präsenz-AGen, in denen der Vorlesungsstoff exemplarisch eingeübt wird, zu bieten.

Die Online-AG im Öffentlichen Recht wurde dabei im SoSe 2016 und im WS 2016/17 von dem für E-Learning zuständigen Mitarbeiter übernommen. Die übrigen Leiter einer Online-AG erhielten eine umfangreiche technische Einweisung in die Nutzung der zur Veranstaltung der Online-AGen notwendigen Adobe Connect-Software.

4. VotePoint+

VotePoint ermöglicht dem Dozenten, in seine Präsentation (z.B. Powerpoint) Fragen an die Zuhörer – entweder Single- oder Multiple-Choice – zu integrieren. Die Studierenden loggen sich über ein internetfähiges Endgerät auf einer Webplattform ein und beantworten dort die Fragen. Über die Kennung des Endgeräts kann eine Rückmeldung über das Abstimmungsergebnis erfolgen. Das Abstimmungsergebnis kann außerdem über ein einfaches Plugin in die Powerpoint-Präsentation integriert und sofort angezeigt werden – z.B. als Balkendiagramm bei einer multiple-choice-Frage. Dieses Verfahren stellt ein wichtiges Instrument der Rückmeldung für Studierende und Lehrende dar und sorgt ebenfalls für multimediale Abwechslung.

VotePoint+ wird von Lehrstuhlmitarbeitern, bspw. im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften, eingesetzt.

5. Online-Sprechstunde

Die Online-Sprechstunde wird mit der DFN-Videokonferenz-Software aufgezeichnet und anschließend in ILIAS bereitgestellt. Sie kann zur Klärung drängender Fragen bspw. vor der Abschlussklausur oder im Nachgang zu besonders komplexen Vorlesungsinhalten eingesetzt werden. 

Im WS 15/16 und 16/17 wurde die Online-Sprechstunde von Herrn Professor von Coelln und seinen Mitarbeitern zum Abschluss der Vorlesung „Grundrechte“ eingesetzt.

6. Wiederholungsfragen

Im Rahmen des Projektes wurden in den vergangenen Semestern von einer aus Projektmitteln finanzierten Mitarbeiterin Wiederholungs- und Vertiefungsfragen sowie die entsprechenden Antworten zur Vorlesung Grundrechte (I) für das erste Semester erarbeitet. 

Diese Fragen sollen den Vorlesungsstoff inhaltlich aufbereiten und zur eigenen aktiven Befassung mit den behandelten Fragen anregen. Dabei werden die Themen teilweise vertieft behandelt, teilweise werden lediglich die Grundstrukturen abgefragt. 

Ziel der Wiederholungs- und Vertiefungsfragen ist es, den Studenten neben den Arbeitsgemeinschaften und dem klassischen Selbststudium mit Lehr- und Fallbüchern eine zusätzliche Möglichkeit zu bieten, bisherige Lerninhalte zu wiederholen und den eigenen Wissenstand zu überprüfen. Gleichzeitig werden Themenbereiche behandelt, die in der Vorlesung aufgrund der Fülle des Stoffes und der begrenzten Vorlesungszeit nicht immer ausreichend besprochen werden können. 

In den Rückmeldungen zu den Fragen erhalten die Studenten ein umfassendes Feedback. So erfahren sie zum einen unmittelbar nach der Beantwortung jeder Frage, ob sie die Frage richtig oder falsch beantwortet haben. Zum anderen werden die Antworten mit näheren Erläuterungen zu dem abgefragten Themengebiet angereichert. Insofern wird das Ziel verfolgt, juristische Zusammenhänge aufzuzeigen und zusätzliches, vertieftes Wissen zu vermitteln. 

Die Wiederholungs- und Vertiefungsfragen werden so formatiert, dass sie in das Ilias-Testsystem eingespeist werden können. Anschließend werden die Ilias-Tests online gestellt, sodass die Studenten Zugriff auf diese haben und sie nutzen können. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis. 

Die Wiederholungs- und Vertiefungsfragen weisen unterschiedliche Schwierigkeitsgrade auf. Zudem wird versucht, eine Vielzahl verschiedener Fragetypen anzubieten. Das Ilias- System stellt insgesamt 16 verschiedene Fragetypen zur Verfügung. Dabei eignen sich aber nicht alle Fragetypen für juristische Fragestellungen. 

Geeignet sind insbesondere Single- und Multiple Choice Fragen, aber auch „Kprim Choice“-Fragen. Bei letzterem Fragentyp werden vier Aussagen zu einem Themengebiet präsentiert, die die Studenten als richtig oder falsch einordnen müssen. Lückentextfragen eignen sich zur Abfrage von Definitionen. 

Zwar werden die Fragen hauptsächlich anhand der Vorlesungsmaterialien (Folien und Vorlesungsaufzeichnungen) erstellt. Insbesondere für die Antworten werden aber auch Kommentierungen sowie Rechtsprechung berücksichtigt. 

Bevor die Wiederholungs- und Vertiefungsfragen online gestellt werden, erfolgt eine Absprache zwischen der Mitarbeiterin und dem verantwortlichen Hochschullehrer. Die Wiederholungs- und Vertiefungsfragen werden auf ihre inhaltliche Richtigkeit, sprachliche Präzision und ihre Eignung für Studenten im Grundstudium hin überprüft. 

Bisher wurde ein Grundbestand an Fragenkatalogen zu jedem Grundrecht erarbeitet, die alle in das Testformat umgewandelt wurden. Rund ein Drittel der Fragenformate zu den Grundrechten wurde den Studenten im WS 2015/16 (begleitend zur Grundrechte-Vorlesung von Herrn Professor von Coelln) in Ilias zur Verfügung gestellt. Insbesondere vor den Klausurenphasen war eine erhöhte Inanspruchnahme der Tests zu verzeichnen. Wegen technischer Störungen des ILIAS-Systems konnten die Fragen im WS 2016/17 allerdings leider nicht eingesetzt werden. Künftig wird dies aber wieder der Fall sein.

Trotz intensiver Bemühungen, Vertreter des Zivil- oder Strafrechts für die Erstellung von Fragen auf ihren Fachgebieten zu gewinnen, blieb diese Erstellung von Wiederholungsfragen auf das Gebiet des Öffentlichen Rechts beschränkt.

7. Sonstiges

Im Bereich ILIAS-Lernmodule wurde eine Formatvorlage die das Corporate Design der Universität umsetzt erstellt und es wurde begonnen, für das Autorentool eLAIX eine multimediale Anleitung für Lehrende zu erstellen.

Bereits umgesetzt wurde die Erstellung eines Lernmoduls zu der Veranstaltung „Verfassen einer juristischen Hausarbeit“ des Projekts RechtAktiv. Dieses Lernmodul steht über ILIAS allen Studierenden zur Verfügung. Dies ermöglicht auch denjenigen Studierenden, die nicht die Präsenzveranstaltung besuchen können, sich mit den Grundlagen des Recherchierens vertraut zu machen. Außerdem wurden Übungsaufgaben entwickelt, in denen die Inhalte der Veranstaltung und des Onlinekurses nachgearbeitet werden können.